Ein Testament sollte immer klar verständlich sein, so dass jeder weiß, was konkret gewollt ist.
Deshalb ist ein Testament wie folgendes nicht zu empfehlen.
„Mein Testament
Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem „Berliner Testament“ erfolgen einschließlich der Wiederverheiratungsklausel.“
Das OLG Hamm (15 W 98/14) hatte hierüber zu befinden und entschied:
"Vorliegend lässt sich nicht feststellen, was der Erblasser mit den von ihm gewählten Worten sagen wollte... Was er unter einem „Berliner Testament“ verstand, erschließt sich aus diesem Text nicht..."
Das Testament war unwirksam.