Das Erbrecht ist schon eine komplexe Rechtsmaterie. Selbst das nationale deutsche Recht wird kaum vom Rechtslaien durchschaut. Komplizierter ist es, wenn Vermögen in anderen euopäischen Länder der EU betroffen. Dies soll einfacher werden mit der EU-ErbV.
Welche grundlegenden Änderungen damit verbunden sind und warum man sie heute schon kennen sollte, obwohl sie erst auf Todesfälle ab dem 17.08.2015 Geltung beansprucht, zeigt instruktiv der Artikel des Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz auf lto.de.
Wie gestaltet sich der Übergang in die Rente? Was muss in einer Vorsorgevollmacht stehen? Ist die testamentarische Regelung sinnvoll? Wie setze ich meine Recht auf Reisen durch? Viele neuen Fragen stellen sich - hier erscheinen Anekdoten, Hinweise und Tipps.
Montag, 18. August 2014
Donnerstag, 14. August 2014
Wohnrecht ist nicht steuerberfreit
Nach 13 ErbStG ist der Erwerb eines Familienheimes im Wege eines Erbfalles steuerbefreit. Es unterfällt nicht der Erbschaftssteuer. Gilt dies auch, wenn ein überlebender Ehegatte (lediglich) ein dinglich gesichertes Wohnrecht erhält?
Diese Frage hat nun der Bundesfinzhof mit Urteil vom 3.6.2014 (II R 45/12) entschieden.
Diese Frage hat nun der Bundesfinzhof mit Urteil vom 3.6.2014 (II R 45/12) entschieden.
Ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims liegt hiernach nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte von
Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer
als Familienheim begünstigten Immobilie des vorverstorbenen Ehegatten
erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt.
Die von Todes
wegen erfolgende Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an dem
Familienheim erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung.
Labels:
Erbschaft,
Erbschaftsrecht,
Familienheim,
Grundstück,
Steuer,
Steuerbefreiung
Abonnieren
Posts (Atom)