Montag, 18. August 2014

Wird erben in Europa leichter?

Das Erbrecht ist schon eine komplexe Rechtsmaterie. Selbst das nationale deutsche Recht wird kaum vom Rechtslaien durchschaut. Komplizierter ist es, wenn Vermögen in anderen euopäischen Länder der EU betroffen. Dies soll einfacher werden mit der EU-ErbV.

Welche grundlegenden Änderungen damit verbunden sind und warum man sie heute schon kennen sollte, obwohl sie erst auf Todesfälle ab dem 17.08.2015 Geltung beansprucht, zeigt instruktiv der Artikel des Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz auf lto.de.

Donnerstag, 14. August 2014

Wohnrecht ist nicht steuerberfreit

Nach 13 ErbStG ist der Erwerb eines Familienheimes im Wege eines Erbfalles steuerbefreit. Es unterfällt nicht der Erbschaftssteuer. Gilt dies auch, wenn ein überlebender Ehegatte (lediglich) ein dinglich gesichertes Wohnrecht erhält?

Diese Frage hat nun der Bundesfinzhof mit Urteil vom 3.6.2014 (II R 45/12) entschieden.

Ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims liegt hiernach nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte von Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des vorverstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. 

Die von Todes wegen erfolgende Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an dem Familienheim erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung.