Donnerstag, 25. Oktober 2012

Witwenrente nach einer Woche Ehe

Heiratet ein Paar - nach einer Scheidung erneut - und verstirbt ein Ehepartner 1 Woche nach der (2.) Eheschließung, kann der überlebenden Witwe ein Anspruch auf Witwenrente zustehen.

Was zunächst nach einer Ehe aus wirtschaftlichen bzw. finanziellen Gründen klingt, konnte von einer Witwe und deren Kindern glaubhaft vor dem SG Heilbronn (Az.: S 11 R 561/12) widerlegt werden. Mit Aussagen zum Glauben und Vortrag zur finanziellen Absicherung der Witwe auch ohne erneute Heirat, konnte das Gericht überzeigt werden, so dass es die Witwenrente zusprach.