Donnerstag, 27. Oktober 2011

keine Kürzung der betrieblichen Altersvorsorge

In vielen Unternehmen wurde die betriebliche Altersvorsorge durch Betriebsvereinbarungen geregelt. Im Laufe der Jahre ergeben sich dann und wann Änderungswünsche, welche durch nachträgliche Betriebsvereinbarungen in bestehende Altersvorsorgeregelungen eingreifen.

Das hierfür bestimmte Voraussetzungen einzuhalten sind dürfte selbstverständlich sein. Insbesondere sind die Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und Vertrauensschutz zu wahren. Das Arbeitsgericht Stuttgart (6. Oktober 2011, Az.: 17 Ca 2535/11) hat in einem Urteil die nachträgliche Betriebsvereinbarung und den damit verbundenen Eingriff in die Altersvorsorge für unwirksam erachtet und dem klagenden Ruhegeldempfänger mehr Betriebsrente zugesprochen.

Vor diesem Hintergrund ist klar, weshalb auch nach dem Ende des aktiven Arbeitslebens Anwälte maches Mal gebraucht werden, um Ansprüche aus dem früheren Arbeitsleben durchzusetzen.

Mittwoch, 26. Oktober 2011

soll ich mich operieren lassen oder nicht

Viele Ärzte empfehlen bei Beschwerden im Rücken und anderen eine Operation. Doch eine Operation ist immer mit Risiken verbunden, welche genau abgewogen werden sollten mit den Erwartungen an eine solche Operation.

Hilfreich ist aus unserer Sicht in der Entscheidungsfindung die Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung. Dies ist möglich, indem ein anderer Facharzt vor Ort oder renommierter Spezialist aufgesucht und um seine Auffassung gebeten wird. Aber auch im Internet finden sich Möglichkeiten, wie z.B. unter Vorsicht-Operation.de.

Manchmal übernimmt eine Krankenkasse die Kosten, doch selbst wenn die Zweitmeinung selbst bezahlt werden muss, sollte dies nicht abschrecken vor dem Hintergrund, dass es um die eigene Gesundheit geht.

Dienstag, 18. Oktober 2011

Minderung im Pflegeheim

Pflegebedürftigen, welche in Pflegeheimen betreut werden, stehen bei schlechter Pflegeleistung Minderungsansprüche gegen die Pflegeheime zu. Das Minderungsrecht bezieht sich hierbei auf den Eigenanteil.

Zu beachten ist jedoch, dass Minderungsansprüche innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen sind. Dies ergibt sich aus § 10 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).

Diese Fristen sind zwingend zu beachten, von den Pflegebedürftigen wie auch von deren Betreuern. Eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 04.04.2010 wies diese Rechtsgrundsätze schon zur alten Rechtslage auf.

Montag, 17. Oktober 2011

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wer sich bewusst auseinandersetzt mit seinem möglichen Lebensende überblickt möglicherweise nicht allle wesentlichen Punkte. Wird in einer Patientenverfügung (meist im Rahmen einer Beratung über eine Vorsorgevollmacht mit besprochen und erstellt) bestimmt, dass ein Patient keine lebensverlängernden ärztlichen Maßnahmen ab einem bestimmten Stadium wünscht, kann dies einer Organspende aus medizinischen Gründen entgegenstehen.

Vereinfacht gesagt, ist eine Organtransplantation erst nach Feststellung des Hirntodes möglich. Zugleich muss der Herzstillstand bereits seit 3 Stunden vorliegen, da nach der Bundesärztekammer erst dann sich von einem Tod ausgegangen werden könne. Im Rahmen eines Sterbeprozess nach Bestimmungen einer Patienverfügung tritt jedoch zumeist der Herzstillstand und sodann der Hirntod ein. Ein weiteres Zuwarten von bis zu 3 Stunden führt zur Untauglichkeit als Organspender. Hierauf verweist ein Artikel auf lto.de vom 17.10.2011 des Kollegen Dipl.-Jur. Sebastian T. Vogel.

Wer also eine Patienverfügung verfasst und gleichzeitig bereit ist als Organspender eine entsprechende Erklärung abzugeben, sollte diesen Widerspruch kennen.

Der Autor des lto-Artikels schlägt vor, dass die Möglichkeit einer Organentnahme bereits 10 Minuten nach Herzstillstand möglich sein sollte. Damit könnte trotz Berücksichtigung einer entsprechenden Patientenverfügung ein Organtransplantation durchgeführt werden. Entsprechendes müsste in der Patientenverfügung geregelt werden.