Dienstag, 18. Oktober 2011

Minderung im Pflegeheim

Pflegebedürftigen, welche in Pflegeheimen betreut werden, stehen bei schlechter Pflegeleistung Minderungsansprüche gegen die Pflegeheime zu. Das Minderungsrecht bezieht sich hierbei auf den Eigenanteil.

Zu beachten ist jedoch, dass Minderungsansprüche innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen sind. Dies ergibt sich aus § 10 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).

Diese Fristen sind zwingend zu beachten, von den Pflegebedürftigen wie auch von deren Betreuern. Eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 04.04.2010 wies diese Rechtsgrundsätze schon zur alten Rechtslage auf.

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