Freitag, 6. Juni 2014

Vorsorgevollmacht - worauf ist zu achten

In juristischen Fachzeitschriften finden sich einschlägige Urrteile und Aufsätze zu Vorsorgevollmachten. Doch nicht jeder hat hierauf ohne weiteres Zugriff. Prof. a.D. Zimmermann hat in der NJW 2014, Seite 1573 eine Übersicht über Bedenkenswertes zur Vorsorgevollmacht mitgeteilt.

Wichtige Hinweise aus meiner subjektiven Sicht sind dabei folgende:

- Vorteile einer Vorsorgevollmacht (z.B. schnelles Handeln, Kostenersparnis) sind mit den Nachteilen abzuwägen (Mißbrauchsgefahr, weniger Kontrolle)
- Vorsehung von Ersatzbevollmächtigten (falls der eigentliche Vertreter ausfällt)
- Regelung zur Geltungsdauer notwendig (Beginn und Ende) ebenso zum Umfang (z.B. Kreditaufnahme?)
- eine Unterschriftsbeglaubigung schafft höhere Legitimtät (billiger durch örtliche Betreuungsbehörde als über Notar)

Natürlich gibt es noch eine ganze Reihe mehr zu beachten und zu bedenken. Jeder sollte für sich überlegen, ob er eine Vorsorgevollmacht "individuell maßgeschneidert" oder "von der Stange" haben möchte. 

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