Montag, 10. Februar 2014

Schenken will gelernt sein


Drei Brüder streiten sich vor Gericht. Worum geht es? Ums Erbe!

Zwei Brüder beerbten die verstorbene Mutter. Der dritte Bruder schlug das Erbe aus.

Die Mutter wurde im Jahr 2011 Eigentümerin eines Fahrzeugs und erhielt den Fahrzeugbrief. Die Mutter erkrankte und beabsichtigte, nach dem Krankenhausaufenthalt zu einem der beiden erbenden Brüder zu ziehen. Dorthin wurde auch bereits das Auto verbracht. Dann starb die Mutter noch im Jahr 2011. Die beiden Brüder hatten sämtliche Originalschlüssel, der das Erbe ausschlagende Bruder jedoch den Fahrzeugbrief.

Die beiden Brüder erheben Klage und behaupteten, das Auto habe bis zu ihrem Tod der Mutter gehört. Der beklagte Bruder habe vermutlich den Fahrzeugbrief eigenmächtig an sich genommen. Deshalb wollten die Brüder als Erben den Pkw heraus, da ihn der Beklagte zu sich gebracht hatte.

Der Beklagte brachte vor, seine Mutter habe ihm im Frühjahr 2011 das Auto geschenkt. Dabei sei ihm der Fahrzeugbrief ausgehändigt worden. Die Mutter habe das Fahrzeug allerdings noch behalten und bis zu ihrem Ableben weiter nutzen wollen.

Das LG Coburg hat der Klage stattgegeben.

Nach Auffassung des Landgerichts sind die Zeugenaussagen nicht miteinander vereinbar. Eine Gruppe von Zeugen habe von einer Schenkung berichtet, die andere habe einer solchen Schenkung vehement widersprochen. Zeugen der beiden Parteien hätten jedoch bestätigt, dass es wegen des Autos immer wieder Streit zwischen dem beklagten Bruder und seiner Mutter gegeben hatte. Der beklagte Bruder habe von seiner Mutter etwas Schriftliches verlangt. Dies habe die Mutter abgelehnt. Daher sei anzunehmen, dass wenn die Mutter dem beklagten Bruder das Fahrzeug hätte zuwenden wollen, sie dies einfach in einem Testament hätte tun können. Dann wäre auch sichergestellt gewesen, dass sie das Fahrzeug uneingeschränkt bis zu ihrem Tod nutzen kann. Das Gericht habe sich nicht von einer Schenkung überzeugen können. Bei einer Schenkung wäre dem beklagten Bruder jedenfalls der Zweitschlüssel zur Legitimation übergeben worden, da die Mutter zur Nutzung des Fahrzeugs nur einen Schlüssel benötigt hätte. Aus dem Besitz des Fahrzeugbriefes sei eine Eigentümerstellung nicht herzuleiten, da nicht erwiesen sei, dass die Mutter dem Beklagten tatsächlich den Fahrzeugbrief gegeben hatte. Auch, dass der Beklagte das Fahrzeug in seinem Besitz hatte, spreche nicht für ihn, da er das Fahrzeug eigenmächtig vom geplanten Wohnsitz seiner Mutter entfernt hätte. Daher habe der Beklagte das Auto an seine Brüder herauszugeben.

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