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Donnerstag, 14. August 2014

Wohnrecht ist nicht steuerberfreit

Nach 13 ErbStG ist der Erwerb eines Familienheimes im Wege eines Erbfalles steuerbefreit. Es unterfällt nicht der Erbschaftssteuer. Gilt dies auch, wenn ein überlebender Ehegatte (lediglich) ein dinglich gesichertes Wohnrecht erhält?

Diese Frage hat nun der Bundesfinzhof mit Urteil vom 3.6.2014 (II R 45/12) entschieden.

Ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims liegt hiernach nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte von Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des vorverstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. 

Die von Todes wegen erfolgende Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an dem Familienheim erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung.

Montag, 10. Februar 2014

Schenken will gelernt sein


Drei Brüder streiten sich vor Gericht. Worum geht es? Ums Erbe!

Zwei Brüder beerbten die verstorbene Mutter. Der dritte Bruder schlug das Erbe aus.

Die Mutter wurde im Jahr 2011 Eigentümerin eines Fahrzeugs und erhielt den Fahrzeugbrief. Die Mutter erkrankte und beabsichtigte, nach dem Krankenhausaufenthalt zu einem der beiden erbenden Brüder zu ziehen. Dorthin wurde auch bereits das Auto verbracht. Dann starb die Mutter noch im Jahr 2011. Die beiden Brüder hatten sämtliche Originalschlüssel, der das Erbe ausschlagende Bruder jedoch den Fahrzeugbrief.

Die beiden Brüder erheben Klage und behaupteten, das Auto habe bis zu ihrem Tod der Mutter gehört. Der beklagte Bruder habe vermutlich den Fahrzeugbrief eigenmächtig an sich genommen. Deshalb wollten die Brüder als Erben den Pkw heraus, da ihn der Beklagte zu sich gebracht hatte.

Der Beklagte brachte vor, seine Mutter habe ihm im Frühjahr 2011 das Auto geschenkt. Dabei sei ihm der Fahrzeugbrief ausgehändigt worden. Die Mutter habe das Fahrzeug allerdings noch behalten und bis zu ihrem Ableben weiter nutzen wollen.

Das LG Coburg hat der Klage stattgegeben.

Nach Auffassung des Landgerichts sind die Zeugenaussagen nicht miteinander vereinbar. Eine Gruppe von Zeugen habe von einer Schenkung berichtet, die andere habe einer solchen Schenkung vehement widersprochen. Zeugen der beiden Parteien hätten jedoch bestätigt, dass es wegen des Autos immer wieder Streit zwischen dem beklagten Bruder und seiner Mutter gegeben hatte. Der beklagte Bruder habe von seiner Mutter etwas Schriftliches verlangt. Dies habe die Mutter abgelehnt. Daher sei anzunehmen, dass wenn die Mutter dem beklagten Bruder das Fahrzeug hätte zuwenden wollen, sie dies einfach in einem Testament hätte tun können. Dann wäre auch sichergestellt gewesen, dass sie das Fahrzeug uneingeschränkt bis zu ihrem Tod nutzen kann. Das Gericht habe sich nicht von einer Schenkung überzeugen können. Bei einer Schenkung wäre dem beklagten Bruder jedenfalls der Zweitschlüssel zur Legitimation übergeben worden, da die Mutter zur Nutzung des Fahrzeugs nur einen Schlüssel benötigt hätte. Aus dem Besitz des Fahrzeugbriefes sei eine Eigentümerstellung nicht herzuleiten, da nicht erwiesen sei, dass die Mutter dem Beklagten tatsächlich den Fahrzeugbrief gegeben hatte. Auch, dass der Beklagte das Fahrzeug in seinem Besitz hatte, spreche nicht für ihn, da er das Fahrzeug eigenmächtig vom geplanten Wohnsitz seiner Mutter entfernt hätte. Daher habe der Beklagte das Auto an seine Brüder herauszugeben.

Dienstag, 10. Juli 2012

kein Geld trotz Lebensversicherung

Im Jahr gibt es ca. 3.000 Nachlassinsolvenzen in Deutschland. Das betrifft die Fälle, in denen ein verschuldeter Erbe verstirbt. Die eingesetzten Erben sehen nicht von einer etwaig erhofften Erbmasse. Hoffnung keimt bei vielen auf, wenn Sie die Unterlagen einer Lebensversicherung finden. Ist in dieser eine bezugsberechtigte Person benannt, kann diese sich freuen, denn in aller Regel fällt der Versicherungsbetrag nicht in den Nachlass, sondern die bezugsberechtigte Person erhält sie direkt von der Versicherung. Doch manche freuen sich zu früh - wie Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz auf lto.de ausführt.

Ist ein Nachlass überschuldet, wird die Versicherungssumme so behandelt, als habe die Versicherungsgesellschaft sie an den Nachlass ausgezahlt und dieser sie sodann an die bezugsberechtigte Person weiter überwiesen. In diesem Fall kann ein Insolvenzverwalter die Auszahlung der Versicherungssumme anfechten. Damit erhält die bezugsberechtigte Person nichts, während die Gläubiger und oft auch der Insolvenzverwaler hiervon profitieren.

Vermeiden lässt sich dies bei Vereinbarung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes im Lebensversicherungsvertrag. Hierauf sollte bei Abschluß einer Lebensversicherung geachtet werden.

Donnerstag, 31. Mai 2012

Erbvermögen steigt

57 Prozent der Deutschen haben sich schon damit beschäftigt, etwas zu vererben. Und in zwei von drei Fällen sollen Immobilien im Nachlass enthalten sein. Künftig hat schon mehr als jede fünfte Erbschaft einen Wert von 100.000 Euro und mehr.

Die Ergebnisse der Postbankstudie (Presseinformation vom 31.05.2012) zeigen, dass wesentliche Vermögenswerte im Raum stehen können. Sinnvoll erscheint vor diesem Hintergrund eine frühzeitige Einschaltung von Fachleuten um die Vorsorge zu planen bzw. Rechte durchzusetzen.

Dies ist umso dringlicher, als die Studie auch festhält, dass bereits jeder Achte sein Testament schon mindestens einmal geändert hat und es in 17 Prozent der Fälle zum Streit kam.