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Donnerstag, 5. Dezember 2013

Darf der Enterbte ins Grundbuch schauen?

Wenn er pflichtteilsberechtigt ist gem. § 2303 BGB - ja.

Das OLG Karlsruhe (05.09.2013 – 11 Wx 57/13) entschied, dass einem Pflichtteilsberechtigten nach dem Tode des Erblassers grundsätzlich ein Recht auf Grundbucheinsicht zusteht; dies gilt auch dann, wenn der Erblasser das Grundstück noch zu Lebzeiten veräußert hatte.