Ab 2012 besteht neben den bisherigen Möglichkeiten eine weitere Möglichkeit, die Auffindbarkeit des letzten Willens eines Verstorbenen zu erleichtern. Die Bundesnotarkammer betreibt das zentrale Testamentsregister.
Hier kann zwar nicht der Inhalt des Testaments abgerufen werden, aber es finden sich die Hinweise, wo das Testament aufzufinden ist.
Daneben gibt es auch das zentrale Vorsorgeregister, wo Daten zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hinterlegt werden können.